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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON BJÖRN GOLDHAUSEN

Stand 08. April 2022

 

  1. Anwendungsbereich

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch Björn Goldhausen.

    2. Mit Auftragserteilung (Auftragsbestätigung/Vertrag) erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

    3. Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Björn Goldhausen oder Dritten abzugeben sind, die Textform.

    4. Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Björn Goldhausen ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Björn Goldhausen den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.

    5. Es gelten die im Vorfeld vereinbarten Preise. 
       

  2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

    1. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)

    2. Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Björn Goldhausen vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden. 

    3. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.

    4. Gegenstand der Beauftragung von Björn Goldhausen durch einen Kunden kann beispielsweise eine Hochzeitsreportage, ein Portrait-Shooting, ein Fotografen-Seminare, ein Workshops, ein Einzelcoaching und/oder ein Highlight-Video sein.
       

  3. Modalitäten der Leistungserbringung- Fotoproduktion

    1. Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Björn Goldhausen zu äußern (Fragebogen und/oder Vertrag).

    2. Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

    3. Für den Fall, dass Björn Goldhausen einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. 

    4. Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Björn Goldhausen berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen Björn Goldhausen und dem Dritten zustande.

    5. Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Björn Goldhausen ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.
       

  4. Modalitäten der Leistungserbringung - Überlassung von Bildmaterial

    1. Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden Bilder digital zur Verfügung gestellt werden.

    2. Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

    3. Das Bildmaterial steht im Eigentum von Björn Goldhausen. 

    4. Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Dann muss der Kunde auch das vereinbarte Honorar für die Bilder an den Björn Goldhausen zahlen.

    5. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.
       

  5. Übergabe von Dokumenten

    1. Björn Goldhausen behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor (Rechte des Kunden - Nutzungsrechte s.u. - bleiben davon unberührt.

    2. Björn Goldhausen übergibt die Bilddateien grundsätzlich in digitaler Form in einer Online-Galerie- Dort kann der Kunde die Aufnahmen in voller Auflösung ohne Wasserzeichen einsehen und herunterladen.

    3. Eine Veröffentlichung von Videodateien ist untersagt.
       

  6. Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen (Auftragsbestätigung/Vertrag)

    1. Sobald der Kunde die Auftragsbestätigung oder den Vertrag unterzeichnet hat, hält sich Björn Goldhausen diesen Termin für den Kunden frei. Er kann für diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.

    2. Für diese Reservierung wird im Einzelfall eine Reservierungsgebühr von 30% des Gesamtbetrages fällig.  Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages durch den Kunden von Björn Goldhausen einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

    3. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.

    4. Die Stornierung des Auftrags ist durch den Kunden jederzeit möglich. In diesem Fall kann Björn Goldhausen die Reservierungsbebühr einbehalten oder 30 Prozent des Auftragsvolumens als Entschädigung/Ausgleich dafür verlangen, dass er keine Aufträge für diesen Termin annehmen konnte. 

    5. Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Shooting-Gebühr (bei Hochzeiten 70% der Auftragssumme) fällig.
       

  7. Absage durch Björn Goldhausen- Änderungen im Shooting-Ablauf

    1. Kann Björn Goldhausen aufgrund von höherer Gewalt, Unfall, Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

    2. Björn Goldhausen wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Björn Goldhausen nicht.

    3. Eine bereits geleistete Anzahlung wird natürlich zurückerstattet.

    4. Björn Goldhausen ist auch nach erteilter Auftragsbestätigung oder nach Ausfertigung des Vertrages berechtigt, den Auftrag zu stornieren. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf Schadensersatzforderungen.

    5. Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

    6. Muss ein Shooting aufgrund gesetzlicher Vorgaben abgesagt werden, erstattet Björn Goldhausen umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
       

  8. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

    1. Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Björn Goldhausen darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses Björn Goldhausen mitteilen.

    2. Der Kunde hat Björn Goldhausen darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

    3. Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO seiner Gäste und/ oder Björn Goldhausen gegenüber, stellt der Kunde damit Björn Goldhausen von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

    4. Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens Björn Goldhausen zur Verfügung gestellt werden.

    5. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Björn Goldhausen, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

    6. Sollten neben Björn Goldhausen weitere Fotografen oder Videografen beauftragt werden, so ist dies spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung/Hochzeit Björn Goldhausen schriftlich mitzuteilen. Außerdem muss der Auftraggeber die Kontaktdaten der anderen Dienstleister zu Verfügung stellen, damit eine Absprache der Arbeit nebeneinander erfolgen kann. Kann hier keine Einigung getroffen werden, so hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll. Eine Reklamation die auf die andere Fotografen oder Videografen zurückzuführen ist, ist ausgeschlossen, dies gilt auch für fotografierende und filmende Gäste.
       

  9. Allgemeine Hinweise für das Shooting

    1. Als Kunde von Björn Goldhausen bitte ich Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

      1. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Björn Goldhausen, davon im Einzelfall abzuweichen. 

      2. Björn Goldhausen übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

      3. Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Shooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.

      4. Bei Outdoor-Fotoshootings gilt das oben gesagte entsprechend. Zusätzlich ist es wichtig, dass das Wetter gut ist. Daher kann es sein, dass ein vereinbarter Termin wetterbedingt kurzfristig abgesagt werden muss. 

      5. Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Björn Goldhausen übernimmt hierfür keine Haftung.

      6. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.
         

  10. Bearbeitung der angefertigten Bilder

    1. Die Bilder werden grds. durch Björn Goldhausen etwas grundoptimiert. Eine umfangreiche Retusche über die Anzahl vertraglich vereinbarter Bilder stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.

    2. Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Björn Goldhausen entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Facebook Seite entsprechend einen Eindruck verschaffen.

    3. Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder/Videos für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) dem Björn Goldhausen etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, sodass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.
       

  11. Nutzungsrechte und Urheberrecht

    1. Björn Goldhausen steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

    2. Björn Goldhausen ist berechtigt, das Bild-/Videomaterial zur Eigenwerbung (Website, Beispielfotos...) und/oder zur Gewinnung neuer Kunden zu nutzen. Sollte dem seitens des Kunden nicht gesondert widersprochen werden, erklärt sich der Kunde damit einverstanden.

    3. Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben. Ebenso ist eine Nutzung in den sozialen Netzwerken möglich.

    4. Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

    5. Björn Goldhausen räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Björn Goldhausen erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richten sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

    6. Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Björn Goldhausen zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.

    7. Bei Björn Goldhausen verbleibt das Eigentum an den Rohdateien der Bilder (RAW), sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

    8. Auf Anfrage durch Björn Goldhausen ist der Kunde verpflichtet, Björn Goldhausen Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Björn Goldhausen in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Björn Goldhausen wie folgt als Urheber benennen: Björn Goldhausen – www.meteografie.de

    9. Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und sind zudem kostenpflichtig.

    10. Einfach ausgedrückt: Der Kunde kann mit den Aufnahmen machen was er möchte. Nur ein Verkauf oder eine kommerzielle Nutzung der Bilder muss bei Björn Goldhausen angefragt werden. Die Weiterverbreitung von Videos im freizugänglichen Internet ist nur nach Rücksprache mit Björn Goldhausen erlaubt. 
       

  12. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt

    1. Für Björn Goldhausen vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. Björn Goldhausen bemüht sich, die Bilder innerhalb von 2 Wochen zur Verfügung zu stellen.

    2. Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Björn Goldhausen setzt voraus, dass Björn Goldhausen sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich eventuell fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Björn Goldhausen nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

    3.  Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
       

  13. Vergütungsmodalitäten

    1. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Björn Goldhausen genannten Honorare. 

    2. Die Angebote von Björn Goldhausen gelten gemäß der angegebenen Zeitspanne grundsätzlich als Festpreis.

    3. Weitere Kosten wie Mehrarbeit, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.

    4. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Björn Goldhausen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen.

    5. Soweit der Kunde Leistungen von Björn Goldhausen in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Björn Goldhausen gewährt (Beispiel: Anstatt 8 Stunden vor Ort werden vom Kunden 10 Stunden vor Ort gewünscht)
       

  14. Rechnungsstellungen, Eigentumsvorbehalt

    1. Björn Goldhausen ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 30% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Björn Goldhausen berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

    2. Die Rechnungsstellung durch Björn Goldhausen erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.

    3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Björn Goldhausen sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.

    4. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen zur Zahlung fällig oder an dem Tag der Fotoaufnahme fällig und ist in bar mit zu dem vereinbarten Termin zu bringen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Björn Goldhausen, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.
       

  15. Übertragung des Vertrages

    1. Björn Goldhausen ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Björn Goldhausen für die Leistungen bleibt unberührt (Beispiel: Im Falle eines Highlightvideos kann ein Videograf hinzugezogen werden. Die vereinbarte Auftragssumme bleibt, wenn nicht anderes vereinbart, davon unberührt).
       

  16. Vertraulichkeit

    1. Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.
       

  17. Haftung von Björn Goldhausen und Verjährung

    1. Björn Goldhausen haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    2. Im Übrigen ist die Haftung von Björn Goldhausen auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 - fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

    3. Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Björn Goldhausen und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Björn Goldhausen. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

    4. Björn Goldhausen haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.

    5. Björn Goldhausen haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Björn Goldhausen erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

    6. Wird Björn Goldhausen von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Björn Goldhausen von der Haftung frei und erstattet Björn Goldhausen sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Björn Goldhausen bleibt hiervon unberührt.

    7. Für Schäden an Björn Goldhausen durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Björn Goldhausen auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Björn Goldhausen nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

    8. Björn Goldhausen haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Björn Goldhausen liegen.

    9. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Björn Goldhausen verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

    10. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Björn Goldhausen verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

    11. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Björn Goldhausen sowie Dritten, die durch Björn Goldhausen eingeschaltet wurden.

       

  18. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

    1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt

    2. Björn Goldhausen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

    3.  Erfüllungsort ist Ettinghausen. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Montabaur.

    4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

    5. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.


 

 

Stand: 08.04.2022

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